Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer, eine "örtliche Aufwandssteuer". Besteuert wird das Halten von Hunden. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.
Neben der Pflicht zur Anmeldung des Hundes zur Hundesteuer bei der Kommune sei an dieser Stelle auf das Nieders. Hundegesetz hingewiesen, insbesondere auf die Haftpflichtversicherungs- und die Kennzeichnungspflicht (Transponder-Chip).


Hundesteuer Abmeldung
















