Alle Personen, die in anerkannten Gebieten Unterkunft nehmen und denen die Möglichkeit zur Nutzung der Tourismuseinrichtungen geboten wird, sind gästebeitragspflichtig.
Zweitwohnungsinhaber und Dauerbenutzer von Campingplätzen sowie ihre Familienangehörigen (Ehegatten bzw. Lebenspartner und zum Haushalt gehörende Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) sind verpflichtet, den Jahresgästebeitrag zu entrichten.
Der Jahresgästebeitrag ist bemessen auf 28 Übernachtungen.
Ein Gästebeitrag wird erhoben in der Stadt Esens und in den Gemeinden Neuharlingersiel und Werdum.
Abgabenerklärung Jahresgästebeitrag 2026