Jahresgästebeitrag
Allgemeine Informationen
Alle Personen, die in anerkannten Gebieten Unterkunft nehmen und denen die Möglichkeit zur Nutzung der Tourismuseinrichtungen geboten wird, sind gästebeitragspflichtig.
Zweitwohnungsinhaber und Dauerbenutzer von Campingplätzen sowie ihre Familienangehörigen (Ehegatten bzw. Lebenspartner und zum Haushalt gehörende Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) sind verpflichtet, den Jahresgästebeitrag zu entrichten.
Der Jahresgästebeitrag ist bemessen auf 28 Übernachtungen.
Ein Gästebeitrag wird erhoben in der Stadt Esens und in den Gemeinden Neuharlingersiel und Werdum.
Ansprechpartner
Steuern, Gebühren, Beiträge Olaf Siewert
(04971) 206-37
(04971) 206-66
Formulare
- Abgabenerklärung Jahresgästebeitrag 2024
- Erklärung 2024 Erstattung Jahresgästebeitrag
- Gästebeitragssatzung 2020 Neuharlingersiel
- Gästebeitragssatzung Esens 2023
- Gästebeitragssatzung Werdum