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Abstufung einer Landesstraße zur Gemeindestraße

Die folgenden für den Landesstraßenverkehr entbehrlich gewordenen Teilstrecken der Landesstraße 5 wurden mit Wirkung vom 01.07.2022 zur Gemeindestraße in der Baulast der Stadt Esens abgestuft:


1. Von NK 2311016B bis NK 2311001O mit einer Gesamtlänge von 1257 m.
2. Von NK 2311001O Abschnitt 80 (alt) mit einer Gesamtlänge von 342 m.
3. Von NK 2311017A bis NK2311001O Abschnitt 78 mit einer Gesamtlänge von 66m.


Es wurde mit Wirkung vom 1.7.2022 rekultiviert:


Die für den Landesstraßenverkehr entbehrlich gewordene Teilstrecke der Landesstraße 5 von NK2311001O Abschnitt 80 (alt) von Station 339 bis Station 409 mit einer Gesamtlänge von 66m.


Ein Lageplan mit dem genauen Straßenverlauf liegt während der Öffnungszeiten im Bauamt der Stadt Esens, Zimmer 5, Am Markt 20, 26427 Esens, zur öffentlichen Einsichtnahme aus
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10,26122 Oldenburg, schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundenbeamtin / der Urkundenbeamten der Geschäftsstelle zu erheben.

 

Esens, 16.11.2022

 

Stadt Esens

Der Stadtdirektor
gez. Hinrichs

 

 

 

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