Ankündigung der Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche in Bensersiel
Ankündigung der Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche in Bensersiel
Es ist beabsichtigt, den öffentlichen Parkplatz an der ehemaligen L5 in Bensersiel (Widmungskarte 20a, Stadt Esens OT Bensersiel) einzuziehen.
Gemäß § 8 Abs. 1 NStrG ist eine Einziehung einer gewidmeten Verkehrsfläche auch unter der Maßgabe des öffentlichen Wohles möglich.
Der Parkraum in Bensersiel ist ein beschränktes Gut und bedarf daher der Bewirtschaftung und besonders der Überwachung, so dass der Parkraum auch nur für seinen bestimmten Zweck genutzt wird. Die Bewirtschaftung und Überwachung bedarf eines hohen Personaleinsatzes und geht mit erheblichen administrativen Abläufen einher. Durch die Einführung des neuen Systems werden erhebliche personelle Ressourcen für andere Aufgaben frei. Auch wird damit eine gerechte Überwachung eingeführt, so dass jedes unerlaubte Parken mit einer erhöhten Benutzungsgebühr belegt wird.
Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 8 Abs. 2 Niedersächsisches Straßengesetz bekanntgemacht.
Ein Lageplan bezüglich der zur Einziehung vorgesehenen Straßen liegt während der Dienststunden im Bauamt der Stadt Esens, Zimmer 5, Am Markt 20, 26427 Esens, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Esens, 17.04.2023 Stadt Esens
Der Stadtdirektor
Hinrichs