Kommunale Wärmeplanung Bekanntmachung

Samtgemeinde Esens, den 23.​06.​2026

Bekanntmachung der Samtgemeinde Esens

Kommunale Wärmeplanung der Samtgemeinde Esens

 

Der Rat der Samtgemeinde Esens hat in seiner Sitzung am 17.06.2026 die Kommunale Wärmeplanung für das Gebiet der Samtgemeinde Esens beschlossen. Die Kommunale Wärmeplanung wurde auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) erstellt.

 

Sie dient als strategisches Instrument zur Planung einer langfristig treibhausgasneutralen, sicheren, bezahlbaren und nachhaltigen Wärmeversorgung im Gebiet der Samtgemeinde Esens. Die Wärmeplanung zeigt mögliche Entwicklungspfade und Versorgungsoptionen für die zukünftige Wärmeversorgung auf und bildet eine wichtige Grundlage für künftige Entscheidungen von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Energieversorgern und der öffentlichen Hand.

 

Die Kommunale Wärmeplanung beinhaltet insbesondere:

 

• die Bestandsanalyse der derzeitigen Wärmeversorgung,

• die Potenzialanalyse für erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme,

• die Klimaschutzszenarien für die Samtgemeinde Esens sowie,

• die Verstetigungsstrategien

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunale Wärmeplanung ein strategisches Planungsinstrument ist und keine unmittelbaren Rechtsansprüche oder Verpflichtungen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer begründet. Insbesondere ergeben

sich aus der Kommunalen Wärmeplanung keine Verpflichtungen zum Anschluss an ein Wärmenetz oder zum Austausch bestehender Heizungsanlagen.

Die Kommunale Wärmeplanung ist auf der Internetseite der Samtgemeinde Esens unter www.samtgemeinde-esens.de veröffentlicht und dauerhaft abrufbar.

 

Esens, den 23.06.2026 Samtgemeinde Esens

 

Der Samtgemeindebürgermeister

i.V.

Becker

 

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